Büro für Wärmemesstechnik Drews

  • Wann ist der Energieausweis Pflicht?
    • ab Juli 2008 für Wohngebäude vor 1965
    • ab Januar 2009 für später errichtete Wohngebäude
    • ab Juli 2009 für Nichtwohngebäude

      (für alle Gebäudetypen ist noch bis zum 30.09.2008 die Ausstellung eines verbrauchsorientierten Ausweises möglich)

  • Wie lange gilt ein Energieausweis?

    Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Wer dazwischen energetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, sollte vor Ablauf dieses Zeitraumes einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern nachweisen zu können.

    Die erstellten Energieausweise sind Verbrauchsausweise für Wohngebäude, auf der Grundlage des Energieverbrauchs. Der Energieausweis bezieht sich auf das ganze Gebäude und hat keine Aussage über einzelne Wohnungen.

    In folgenden Fällen kann der Verbrauchsausweis durch uns nicht erstellt werden:

    1. Bei Nichtwohngebäuden (ausgenommen sind wohnungsähnliche Nutzungen, z.B. Praxisräume, Rechtsanwaltskanzleien usw.).
    2. Sofern bei Gebäuden mit dezentraler Gas-/Ölheizung oder Elektrospeicherheizung die Energieverbrauchsdaten über drei aufeinander folgende Abrechnungsperioden nicht ermittelbar sind (es stehen aus Datenschutzgründen die Verbrauchsdaten nicht vollständig zur Verfügung, oder der Stromverbrauch aller Stromverbraucher wird über einen Zähler erfasst).
    3. Eine Heizungsanlage versorgt mehrere getrennte Gebäude und es fehlt eine getrennte Erfassung für jedes Gebäude.
    4. Verbrauchsdaten und Flächen liegen nicht vor.

     

  • Hinweise zu den Stammdaten:

    Gebäude (Art) = bitte ankreuzen (Bei mehreren getrennten Gebäuden muss je Gebäude ein Ausweis erstellt werden. Der Energieverbrauch wird nach den Einheiten der Heizkostenabrechnung auf die einzelnen Gebäude aufgeteilt. Falls die Abrechnungen nicht durch uns vorgenommen werden, kann kein Energieausweis erstellt werden.)

    Brennwert = bei Gas in Kubikmeter bitte den Brennwert / Faktor laut Gasrechnung angeben

  • Hinweise zu den Verbrauchsdaten:

    Für den Energieausweis werden die Verbrauchswerte aller vorhandenen Heizquellen von drei aufeinander folgenden Abrechnungszeiträumen benötigt.

    Spalte 1 Abrechnungsperiode = z.B. vom 01.10.2007 - 31.12.2007

    Spalte 2 gesamter Energieverbrauch = bei Heizöl 53000,0 kWh (5300 Liter x 10,00 Brennwert)

    Spalte 3 Energieverbrauch Warmwasser = sollte dies nicht bekannt sein, bitten wir um Angabe des Warmwasserverbrauchs in cbm und der durchschnittlichen Warmwassertemperatur in Grad Celsius. Verwenden Sie bitte hierzu das Bemerkungsfeld des Formulares (sollten die Werte nicht bekannt sein, wird der Energieanteil für Warmwasser mit 18% aus dem Energieverbrauch festgelegt).